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   FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00   

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https://dejure.org/2004,21974
FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00 (https://dejure.org/2004,21974)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2004 - 8 K 8171/00 (https://dejure.org/2004,21974)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2004 - 8 K 8171/00 (https://dejure.org/2004,21974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGA bei verbilligter Grundstücksveräußerung

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1712
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Falls der Dritte eine einem Gesellschafter nahe stehende Person ist, wertet die Rechtsprechung dies als Indiz für die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996, I R 139/94, BStBl II 1997, 301 m. w. N.).

    Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Kapitalgesellschaft einer einem Gesellschafter nahe stehenden Person beim Kauf eines Wirtschaftsguts einen Preisnachlaß gewährt, den sie anderen Kunden nicht einräumt, und der Gesellschafter kein eigenes vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996; Az: I R 139/94; BStBl II 1997, 301).

    Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996, a. a. O. m. W. N.).

  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Leistung ? wie im Streitfall - in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses steht und der Empfänger dann auch tatsächlich Gesellschafter wird (vgl. BFH, Urteil vom 24. Januar 1989, VIII R 74/84, BStBl II 1989, 419 m. w. N.).
  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Bei dieser Schätzung ist zwar zu berücksichtigen, dass nach der Natur der Sache häufig nicht nur ein bestimmter Preis als "angemessen" angesehen werden dürfte, sondern der Bereich des Angemessenen sich auf eine gewisse Bandbreite von Beträgen erstreckt (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.2003; Az: I R 46/01, BFH/NV 2003, 1388 m.w.N.) und folglich als unangemessen im Sinne einer verdeckte Gewinnausschüttung nur diejenigen Werte angesehen werden können, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen.
  • BFH, 18.08.1993 - II R 10/90

    Die Vereinbarung der Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt der

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Das Erbbaurecht als veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu haben, stellt eine eigentumsähnliche Form der Herrschaft an der Grundstücksfläche dar, die zu einer erheblichen Einschränkung der Befugnisse des Eigentümers führt (vgl. BFH, Urteil vom 18. August 1993 - II R 10/90, BStBl II 1993, 766).
  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Eine solche unangemessen niedrige Kaufpreisvereinbarung ist dementsprechend dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Gesellschaft einem Gesellschaftsfremden unter ansonsten vergleichbaren Umständen diese Bedingungen nicht eingeräumt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.2002; Az: III R 43/00; BStBl II 2003, 149 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Die Bestellung des Erbbaurechts hat hinsichtlich des Grundstücks niemals ausgereicht, daß es aus dem Kreis der dem Betriebsvermögen der Gesellschaft zuzurechnenden Wirtschaftsgüter ausgeschieden wäre (vgl. BFH Urteil vom 26.11.1987 IV R 171/85, BStBl II 1988, 490 m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 1. Oktober 1986, I R 54/83, BStBl II 1987, 459) ist es für die Bejahung einer verdeckten Gewinnausschüttung ohne Bedeutung, wenn an der durch die Kapitalgesellschaft begünstigten Gesellschaft noch andere Personen beteiligt sind, die nicht Gesellschafter der leistenden Kapitalgesellschaft sind.
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ? KStG - ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 2001 I R 27/99, BStBl II 2002, 111 m.w.N.).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 8/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Verzicht auf einen Anspruch

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Einen Vermögensvorteil wendet die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person zu, ?wenn sie durch ein Tun oder Unterlassen ihr Betriebsergebnis mit einem Aufwand oder Minderertrag belastet? (vgl. BFH, Urteil vom 18. November 1980, VIII R 8/78, BStBl II 1981, 260).
  • BFH, 07.11.2001 - I R 79/00

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin, 15.03.2004 - 8 K 8171/00
    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines Geschäftsführers, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ? GmbHG - die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (BFH-Urteil vom 7. November 2001 I R 79/00, BFH/NV 2002, 287, m.w.N.).
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